



vor nunmehr genau 15 Jahren schlossen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger zusammen, um sich gegenseitig selbstbestimmt im Alltag zu unterstützen und damit den Verbleib in ihren eigenen vier Wänden zu sichern – die Seniorengemeinschaft Kronach Stadt und Land e. V. wurde aus der Taufe gehoben. Seither traten insgesamt 1606 Menschen dem Verein bei, 78.802 Stunden Hilfeleistungen wurden erbracht, mehrere Preise und Auszeichnungen konnten unserer Seniorengemeinschaft verliehen werden. Viele gute Bekanntschaften wurden geschlossen, man fühlte sich aufgefangen in einem Hilfenetz von gleichgesinnten Mitmenschen.
Seit unserer Gründung bis zum März 2020 konnte ein stetiges Mitgliederwachstum verzeichnet werden – doch dann kam Corona und hemmte die weitere Entwicklung. Nach dieser schwierigen Zeit waren nicht mehr so viele Menschen bereit, bereits in jüngeren Jahren Unterstützung zu geben. Ähnlich wie in der Arbeitswelt sind auch wir von Helfermangel betroffen.
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Prüfungen kamen auf uns zu. Bisher wurden unsere Tätigkeiten dahingehend wohlwollend akzeptiert, die allgemeine staatliche Situation hat sich aber verschärft und somit kann keinesfalls mehr verbindlich auf diese bisherige Akzeptanz vertraut werden. Um diesem „Graubereich“ zu entfliehen, wurde aber bereits vor Jahren ein Gesetzentwurf erarbeitet, der unsere sinnvolle und im Zuge des demographischen Wandels unabdingbare Arbeit gesichert hätte.
Leider erfolgte zu keiner Zeit von den staatlichen Behörden eine Rückmeldung. Jahrelange Initiativen und Gespräche mit regionalen politischen Vertretern blieben erfolglos. Unserer Bitte, die bestehende aufgebaute Struktur der Seniorengemeinschaft in das neue Pflegekonzept des Landkreises einzubinden, wurde nicht entsprochen. Folglich ist nun unsere ehrenamtlich organisierte Selbsthilfegemeinschaft zwangsläufig an ihre Grenzen gestoßen.
Vereine, wie der unsere, sind in der momentanen Gesetzeslage nicht vorgesehen. Daher der dringende Rat des Steuerberaters, um eventuell drohende hohe finanzielle Nachforderungen (Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) zu vermeiden, die Auflösung des Vereins zum Jahresende anzustreben. Aufgrund aller vorgenannten Gründe sind wir leider gezwungen, die Auflösung unseres Vereines gemäß Satzung einzuleiten.
Wir danken Ihnen von ganzem Herzen für Ihre stete Treue und Ihr Engagement und hoffen auf Ihr Verständnis zu diesem unvermeidbaren Schritt.
Nicht traurig, dass es vergangen, sondern freudig, dass es mal war. Ist neues Denken daraus geboren, dann war es doch wunderbar.




Die Seniorengemeinschaft organisiert die ihren Zielen entsprechenden gewünschten Hilfen und Leistungen. Das örtliche Angebot durch die freiwilligen Mitarbeiter mit ihren Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkten und die örtliche Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen durch die Mitarbeiter regeln die Tätigkeitsschwerpunkte der Seniorengemeinschaft im Einzelnen.

Dienstleistungen werden zu günstigen Stundensätzen vermittelt.

Die Seniorengemeinschaft erwirtschaftet ihre Betriebsaufwendungen über einen Zuschlag auf Zeitanrechnung und Stundenbezahlung. Der Leistungsempfänger gibt den Zuschlag, der Leistungserbringer erhält die Vergütung ohne den Zuschlag. Die jeweiligen Sätze werden in der Geschäfts- und Beitragsordnung festgelegt.
Das Angebot der Seniorengemeinschaft soll die gesamte Mitglieder-Familie bzw. Großfamilie entlasten. Benötigte Hilfen und Tätigkeiten, welche von Mitgliedern der Seniorengemeinschaft für die Senioren in den Familien erbracht werden können, müssen nicht selbst von den eigenen Familienangehörigen erbracht werden und stellen so eine große Entlastung für die gesamte Familie dar.